Anliegen
dafür treten wir ein
FreeMarkets.at Forderungskatalog
Wir fordern folgende Verbesserungen für Österreichs Wirtschaft:
2) Steuersystem
- Generell systematische Vereinfachung und Reduktion der Vorschriften und Gesetze
- Einführung einer Flat-tax von 25 % für Personen und Unternehmen. Abschaffung der Doppelbesteuerung (Gewinnausschüttungen sind nach slowakischem Vorbild steuerfrei).
FreeMarkets.AT-Forderung, die umgesetzt wurde:
Die Gesellschaftssteuer wurde per 1.1.2016 abgeschafft - Mittelfristig Senkung der Steuern- und Abgabenquote von derzeit mehr als 44 % auf 30 % (analog zur Schweiz und zur Slowakei)
- Abgabenrechtliche Diskriminierung von Geschäftsführenden Gesellschaftern abschaffen: Geschäftsführende GmbH-Gesellschafter sind gegenüber Einzelunternehmern benachteiligt, weil er auch 7,5% Lohnnebenkosten für Ihren Unternehmerlohn entrichten müssen (exakt: für sämtliche Honorare die Geschäftsführende Gesellschafter, die mehr als 25% am Unternehmen halten und somit abgabenrechtlich als selbständig gelten, sind so wie für Angestellte 7,5% Lohnnebenkosten abzuführen). Geschäftsführende Gesellschafter sind auch gegenüber nicht geschäftsführenden Gesellschaftern schlechtgestellt: für Honorare, die Nicht-Geschäftsführende Gesellschafter verrechnen, sind die o.g. 7,5% Lohnnebenkosten nicht abzuführen, weiters unterliegen Gewinnausschüttungen an Nicht-Geschäftsführende als Kapitaleinkommen nicht der Sozialversicherung, jene an Geschäftsführende Gesellschafter schon (so als ob es sich um Arbeitseinkommen handeln würde). FreeMarkets.AT fordert daher, dass für Honorare von selbständigen Geschäftsführenden Gesellschaftern keine Lohnnebenkosten zu entrichten sind und dass auch die Gewinnausschüttungen an Geschäftsführende Gesellschafter nicht der Sozialversicherung unterliegen. Zwecks Gegenfinanzierung soll der Mindest-SVS-Beitrag, für alle Gesellschafter von Kapitalgesellschaften, die der SVS unterliegen, verdoppelt werden. Geschäftsführer, Vorstände und Prokuristen sollen frei entscheiden dürfen, ob sie hinsichtlich ihrer Geschäftsführer-, Vorstands- oder Prokuristen-Entgelte steuer- und abgabenrechtlich wie Unternehmer oder wie Dienstnehmer behandelt werden.
FreeMarkets.AT-Tipps im Umgang mit herrschender Gesetzeslage:
Idealweise sollte keiner der Gesellschafter die Rolle des Geschäftsführers übernehmen. So könnte z.B. ein ohnehin angestellter Finanzleiter die Geschäftsführungsfunktion übernehmen. Auch ein externer gewerblicher Buchhalter könnte (Teilzeit-)Angestellter werden und die Geschäftsführung übernehmen. Organisatorisch sollte man in diesem Fall genauer fixieren, was der Geschäftsführer allein entscheiden darf und wofür eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist.
Sollte es nicht praktikabel oder gewerberechtlich nicht möglich sein, einen Nicht-Gesellschafter zum Geschäftsführer zu machen, so sollte nur einer von mehreren Gesellschaftern als Geschäftsführender Gesellschafter fungieren. Das senkt die Kosten für die Gesellschaft und nur einer der Gesellschafter hat den Nachteil, dass die Gewinnausschüttungen der Sozialversicherung unterliegen. Organisatorisch sollte man auch in diesem Fall genauer fixieren, was der Geschäftsführer allein entscheiden darf und wofür eine Zustimmung der Gesellschafterversammlung erforderlich ist. - Das Mehrwertssteuersystem ist teuer in der Verwaltung und betrugsanfällig. Daher sollte es durch ein Verkaufssteuersystem ersetzt werden (der Verkaufssteuer unterliegen nur Verkäufe an den Konsumenten). Solange es noch das Mehrwertsteuersystem gibt, sollte der Vorsteuerabzug für alle Firmenfahrzeuge möglich sein, denn Kraftfahrzeuge sind ein Betriebsmittel, kein Luxusgut.
- Keine Betriebsprüfungen mehr durch die Gebietskrankenkassen: in den meisten Ländern gibt es eine Steuerbehörde, die Betriebsprüfungen durchführt. In Österreich werden die Betriebe sowohl vom Finanzamt als auch von der Gebietskrankenkasse durchleuchtet, die dieselben Besteuerungsgrundlagen und Abgaben überprüfen. Diese Doppelgleisigkeit sollte endlich beseitigt werden. Die Gebietskrankenkassen würden dann, genauso wie die anderen Sozialversicherungen, die geschuldeten Beträge auf Basis der Erhebungen des Finanzamts vorschreiben. Durch diese Verwaltungsreform könnte im Bereich der Gebietskrankenkassen viel Personal eingespart werden und die Unternehmen könnten mehr Zeit ihren Geschäften widmen, da eine Betriebsprüfung typischerweise ein wochenlanges Ringen mit den jeweiligen Behörde nach sich zieht, das den Geschäftsbetrieb massiv behindert.
- Unternehmen sollten Ton- und Videoaufzeichnungen von Betriebsprüfungen und Verhandlungen mit den Prüfern anfertigen dürfen, um somit möglichen Amtsmissbrauch durch Prüfer leichter beweisen zu können.
- Schuldvermutung für Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer abschaffen: Gem. Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gilt, dass jeder unschuldig ist, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist. In Österreich gilt hingegen für Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer vielfach die Schuldvermutung in Form der berüchtigten Beweislastumkehr: es obliegt ihnen ihre Unschuld zu beweisen, was vielfach nur mit großem Aufwand oder überhaupt nicht möglich ist. Infolge dieser bananenrepublikanischen Rechtsgrundlage werden Unternehmen, Unternehmern und Geschäftsführern oft ruinöse Strafzahlungen auferlegt. Wir fordern daher insbesondere bei Konflikten mit Behörden die Abschaffung der Beweislastumkehr für Unternehmen, Unternehmer und Geschäftsführer.
- Aktivierung Software F&E Aufwendungen ermöglichen. Großunternehmen haben die Wahl nach IFRS (International Financial Reporting Standards) oder nach UGB (Unternehmensgesetzbuch) bilanzieren. Auch KMUs sollen dieses Wahlrecht erhalten. IFRS-Bilanzen sind zwar in der Erstellung teurer, ermöglichen jedoch z. B. die Aktivierung von F&E-Aufwendungen im Software-Bereich, wodurch F&E-intensive Unternehmen nicht nur eine Überschuldung vermeiden können, sondern auch deutlich leichter Zugang zu Finanzierungen erhalten.
- Die Bildung von Rückstellungen für Investitionen und technische Neuentwicklungen ermöglichen. Der Kapitalstock von Unternehmen veraltet. Derzeit dürfen Unternehmen keine Rückstellung für notwendige Ersatzinvestitionen und notwendige zukünftige Neuentwicklungen ihrer technischen Produkte (wie z. B. Software) bilden. Damit rechnen sich die Unternehmen reicher als sie tatsächlich sind. Daher soll die Möglichkeit geschaffen werden Rückstellungen für Investitionen und technische Neuentwicklung zu bilden. Sollten die entsprechenden Sach- oder Entwicklungsinvestitionen nicht im geplanten Zeitraum vorgenommen werden, so sind diese Rückstellungen wieder aufzulösen.