Anliegen
dafür treten wir ein
FreeMarkets.at Forderungskatalog
Wir fordern folgende Verbesserungen für Österreichs Wirtschaft:
4) Lohn- und Sozialsystem
- Versicherungspflicht anstelle einer bestimmten Pflichtversicherung (freie Wahl des Anbieters). Schon heute können Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und Ärzte zwischen einer ASVG-Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung wählen. Dies soll nicht nur ein Privileg von Rechtsanwälten, Steuerberatern, Wirtschaftstreuhändern und Ärzten sein. Alle Selbständigen, freien und echten Dienstnehmer sollen das Recht haben zwischen einer ASVG-Versicherung, einer SVS-Versicherung oder einer privaten Versicherung zu wählen.
- 10% Gesundheitsbonus von der SVS: Wer auf seine Gesundheit schaut, soll auch weniger zur Krankenversicherung beitragen müssen. Jene, die im Zeitraum von 3 Jahren mehr Krankenversicherungsbeiträgen bei der SVS eingezahlt haben, als sie an Leistungen in Anspruch genommen haben, erhalten im Folgejahr 10% der Differenz aus Beiträgen und bezogenen Leistungen rückerstattet. Kosten für Vorsorgeuntersuchungen werden nicht in Ansatz gebracht, da diese dazu führen, dass die Menschen gesünder bleiben und weniger Leistungen in Anspruch nehmen müssen.
- Lohnnebenkosten senken: Zwecks Senkung der Lohnnebenkosten sollte die Arbeitskammer-Umlage halbiert (ca. € 220 Mio. Entlastung) und Kammerumlage zugunsten der Wirtschaftskammer um 70% gesenkt werden (ebenfalls ca. 220 Mio.). Der Wohnbauförderungsbeitrag (880 Mio.), die Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien (60 Mio.) und die Arbeitslosenversicherung (5,2 Mrd.) sollten abgeschafft werden. Die Abschaffung der Arbeitslosenversicherung, würde je zur Hälfte Arbeitergebern und Arbeitnehmern zu Gute kommen. Der umfangreiche Missbrauch der Arbeitslosenversicherung würde wegfallen, die Landesbudgets würden ca. mit 1,3 Mrd. belastet, weil die Mindestsicherung stärker in Anspruch genommen würde. Diese 1,3 Mrd. repräsentieren aber nur ca. 2% der Landesbudgets und könnten zweifellos an anderen Stellen eingespart werden.
- Zusammenführung des Dienstgeber- und des Dienstnehmeranteils. Auf dem Lohnzettel sollen als Bruttolohn die gesamten Lohnkosten ausweisen, ebenso wie die gesamten Sozialversicherungskosten und Steuern. Den Arbeitnehmern soll auf diese Art und Weise die reale Höhe der Steuer- und Abgabenlast bewusst gemacht werden.
- Beseitigung des speziellen Kündigungsschutzes für die Lehrlinge und Behinderte, um so einerseits mehr Freiheit für Unternehmen zu schaffen und gleichzeitig Beschäftigungshemmnisse abzubauen und so die überdurchschnittliche Arbeitslosigkeit bei Jugendlichen und Behinderten zu beseitigen.
FreeMarkets:AT-Forderung, die umgesetzt wurde:
Der spezielle Kündigungsschutz für neu eingestellte über 50jährige wurde per 1.6.2017 abgeschafft - Möglichkeit der Schaffung flexibler Arbeitszeitmodelle auch auf Betriebsebene durch Rücknahme gesetzlicher Hemmnisse.
- Recht auf Beschäftigung von Familienmitgliedern: da Finanzämter zuweilen die Rechtsauffassung vertreten, dass Ehefrauen im Betrieb des Gatten aufgrund der ehelichen Beistandspflicht unentgeltlich mitzuarbeiten hätten, sollen Unternehmer das Recht erhalten, im Betrieb arbeitenden Familien-Mitgliedern ein marktübliches Entgelt bezahlen (nicht jedoch grobe Überzahlung). Enge Familienmitglieder (Eheleute, Kinder) sollten von der Verpflichtung Stundenaufzeichnungen zu führen, ausgenommen werden (Vertrauensverhältnis)
- Einführung eines Bürgergeldes als Ersatz für den derzeitigen Dschungel von circa 200 Transferleistungen. Bürgergeld-Bezieher können als Gegenleistung für den Leistungsbezug vom Staat Arbeiten zu gewiesen werden (wer als Beschäftigungsloser Geld vom Staat beziehen will, ist somit ähnlich wie ein Zivildiener beim Staat beschäftigt).
- Im Sozialsystem sollte die Objektfinanzierung (zugunsten von Organisationen in öffentlichen Eigentum und parteinahen Vereinen) konsequent durch Subjektfinanzierung ersetzt werden. Z. B. im Bereich Pflege sollte die wettbewerbsverzerrende Förderung von parteinahen Vereinen wie der Fonds Soziales Wien (www.fsw.at) beseitigt und stattdessen das Pflegegeld erhöht werden. Damit würden gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Pflegedienstleister sichergestellt werden und die Position des Pflegebedürftigen als Kunden gestärkt. Die Fachaufsicht sollte von der Pflegegeld auszahlenden Stelle (Sozialversicherung) bestellt und bezahlt werden. Ebenso sollten Objektförderungen für Kindergärten, Schulen und Universitäten durch Subjektförderungen ersetzt werden (Kindergartenplatz-, Schulplatz- und Studienplatzfinanzierung). Auch damit würde private Kindergarten-, Schul- und Unibetreiber mit öffentlichen gleichgestellt und die Position des Kunden, Kinder (bzw. deren Eltern) und Studenten entscheidend gestärkt.
- Faire Berechnungsbasis bei Unterhaltszahlungen – Anspannung nur in Ausnahmefällen:
Grundsätzlich ist der Unterhalt auf Basis des realen Einkommens zu berechnen. Die Anspannung hat eine Berechtigung, weil Vater und Mutter in der Verantwortung stehen, das für die Kinder notwendige Einkommen zu erwirtschaften, denn ein Kind muss jeden Tag essen. Eine übertriebene Anwendung des Anspannungsgrundsatzes darf aber nicht zu einer unfairen Lastenverteilung führen.
Die Anspannung ist eine rechtlich extreme Maßnahme, deren Einsatz durch den Gesetzgeber klar beschrieben werden muss und restriktiv einzusetzen ist. Eine Anspannung jenseits des statistischen Regelbedarfes eines Kindes ist durch nichts zu rechtfertigen und abzulehnen. Bei Kleinkindern sind die Verdienstmöglichkeiten für den betreuenden Elternteil (meist Mutter) eingeschränkt, bei größeren Kindern ist dies nicht mehr der Fall.
Deswegen fordert FreeMarkets.AT folgende Höchstgrenzen für die Anwendung des Anspannungsprinzips:- Für bis 3jährige Kinder: Anspannung bis zu 100% des Regelbedarfes
- Für 4 – 10jährige Kinder: Anspannung bis zu 75% des Regelbedarfes
- Für über 10jährige Kinder: Anspannung bis zu 50% des Regelbedarfes
Die spezielle Variante des Anspannungsprinzips, die nur Selbständige betrifft, nämlich jene, dass generell einfach ein höheres Einkommen unterstellt werden kann, als jenes gem. Einkommenserklärung ist abzulehnen und folglich abzuschaffen. Die Einkommenssituation wird von Finanz- und Gebietskrankenkassen streng überprüft, alles andere ist Unterstellung. Unterstellung kann niemals ein rechtsstaatliches Prinzip sein. Der Schutz der Kinder ist durch das generelle Anspannungsprinzip, das für Selbständige ebenso gilt wie für Unselbständige ist ein ausreichender Schutz. Die pauschale Kriminalisierung und Diskriminierung von Unternehmern muss endlich beendet werden.