Anliegen
dafür treten wir ein
FreeMarkets.at Forderungskatalog
Wir fordern folgende Verbesserungen für Österreichs Wirtschaft:
7. Branchenspezifische Forderungen
- a) Freizeit und Tourismus
- Gastronomie-Betriebe sollen Freiheit haben beliebig große Raucher- oder Nichtraucher-Bereiche einzurichten oder den ganzen Betrieb zum Raucher- oder Nicht-Raucherlokal zu erklären.
- Gastronomie-Betriebe sollen die Freiheit haben ihre Schani-Gärten in jedem beliebigen Monat des Jahres zu öffnen.
- Gastronomie-Betriebe sollen Raucher-Bereiche bzw. Raucher-Lokale betreiben dürfen.
- Sowohl die Kulturförderungen einerseits als auch die Vergnügungssteuer andererseits sollen abgeschafft werden
- b) Handel
- Abschaffung der Ladenschlussgesetzgebung und somit Ermöglichung einer „Rund um die Uhr“ Versorgung
- Aufhebung des Trafik-Monopols
- Aufhebung des Apotheken-Monopols für rezeptfreie Medikamente.
- c) Handwerk und Gewerbe
- Abschaffung der Haftung von Auftraggebern für Auftragnehmer für Steuern- und Abgabenschulden. Demgemäß entfällt auch die Einbehaltung von Honorar-Anteilen für Finanzamt und Gebietskrankenkassen. Die Unternehmen sind nicht das Inkassobüro für Finanzamt und Gebietskrankenkassen.
- Um die Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen, soll der Umsatzsteuersatz (bzw. Verkaufssteuer nach FreeMarkets.AT-Reform) für Dienstleistungen im Bereich der privaten Wohnraumschaffung und -sanierung auf 10% ermäßigt werden.
- d) Consulting und Information
- Gebietskörperschaften sollen keine Informatik-Unternehmen betreiben, die in den Wettbewerb mit privaten Informatik-Unternehmen treten, daher sollten z. B. der Bund das Bundes-Rechenzentrum und die Stadt Wien die MA14 privatisieren.
- Parastaatliche Interessensvertretungen sollen nicht in den Wettbewerb mit privaten Unternehmen treten. Daher sollte die Arbeiterkammer das Schulungsunternehmen bfi privatisieren und die Wirtschaftskammer das Wifi.
- Die Abschottung der Marktsegmente Banken und Gebietskörperschaften ist zu beenden. Banken, Bundesländer und Gemeinden sind derzeit unecht von der Umsatzsteuer befreit. Wenn z. B. IT-Dienstleister an Banken, Bundesländer oder Gemeinden verrechnen, so müssen Sie Rechnungen mit Umsatzsteuer legen, wobei die Banken, Bundesländer oder Gemeinden diese nicht als Vorsteuer absetzen können. IT-Unternehmen im Eigentum Banken, Bundesländern oder Gemeinden sind hingegen, so wie ihre Mütter, von der Umsatzsteuer befreit. Dadurch ist es umsatzsteuerlich für Banken, Bundesländer oder Gemeinden attraktiv eigene IT-Töchter zu betreiben, weil sie bei diesen günstiger einkaufen können als bei externen Dienstleistern. Diese Diskriminierung ist zu beenden: die Rechnungen von Mitgliedern der Fachgruppe UBIT an Banken, Bundesländer oder Gemeinden sind ebenso unecht von der Umsatzsteuer zu befreien wie z.B. die Rechnungen von Wifi-Vortragenden an das Wifi.
- e) Rechtsanwälte
- Rechtsanwälte sollten, wie so in den USA, die Freiheit haben, Causen auf Erfolgsbasis zu betreiben (Teilung Erlöse bei gewonnener Causa zwischen Klienten und Anwalt). Das derzeitige standesrechtliche Verbot soll ersatzlos gestrichen werden.