Anliegen
dafür treten wir ein
FreeMarkets.at Forderungskatalog
Wir fordern folgende Verbesserungen für Österreichs Wirtschaft:
3) Bankensystem
- Banken sollen wieder wie ganz normale Privatunternehmen und nicht als staatsnahe Institutionen behandelt werden.
- Bei Bankfusionen und –übernahmen im Inland muss nicht nur bedacht werden, dass keine marktbeherrschenden Stellungen erreicht werden dürfen, sondern auch, dass keine Konglomerate entstehen dürfen, die so groß sind, dass der Staat geneigt wäre diese im Ernstfall zu retten. („Too big to fail is too big to exist“).
- Schaffung eines Banken-Konkursrechts für Banken nach Schweizer Vorbild, um im Falle eines Falles eine geordnete Liquidierung einer Bank ohne dramatische Auswirkungen auf die übrige Wirtschaft zu ermöglichen.
- Abschaffung von Basel II und Basel III. Die Basel II und Basel III haben zwar den Verwaltungsaufwand für Banken erhöht, nicht aber die Stabilität des Finanzsektors. Sie haben vor allem auch bewirkt, dass weniger Kredite an kleine und mittelständische Unternehmen vergeben werden und mehr Staatsanleihen gekauft werden. Die Risikobewertung soll wieder Kernkompetenz der Finanzinstitute werden, die diese unter individuelle Ansehung Ihrer Kunden vornehmen sollen. Daher sollte sich Österreich um die Abschaffung der Basel II und Basel III Regeln bemühen. Als ersten Schritt sollten die Risiken bei Staatsanleihen einer ebenso strengen Beurteilung unterzogen werden, wie die Bewertung von Unternehmensrisiken. Bis zur europarechtlichen Umsetzung sollte Österreich die nationalen Spielräume optimal nutzen, um die Basel II und Basel III Regeln möglichst liberal auszulegen und anzuwenden.
- Trennung von klassischem Bankgeschäft und Investmentgeschäft nach dem Vorbild des Glass-Steagall Act, der in den USA von 1933 bis 1999 für einen finanziell soliden Bankensektor gesorgt hat. Banken dürfen Eigenhandel und sonstige Eigeninvestments nicht mehr selbst, sondern nur mehr in ausgegliederten Investmentgesellschaften betreiben. Banken dürfen solche Investmentgesellschaften - unabhängig davon ob diese konzernintern oder -extern sind - nur noch in einem Ausmass finanzieren, der sicherstellt, dass selbst im Konkursfall der Investmentgesellschaft maximal 10% des Eigenkapitals der Bank ausfallsgefährdet sind (maximales Ausfallsrisiko gegenüber einer Investmentgesellschaft von 10% des Eigenkapitals). Investmentgesellschaften sollen weder Zugang zur Einlagensicherung noch zu Zentralbankgeld erhalten.
- Banken sollen nach dem Vorbild der schweizer Regelung neben einer Kernkapitalquote (bezieht sich auf die risikogewichteten Aktiva der Bank) auch eine Mindesteigenkapitalquote (sämtliche Aktiva der Bank ohne Risikoquotient mit Einlagen bei der EZB als einziger Ausnahme) von mindestens 4% vorhalten.
- Beteiligungen an fremden Kreditrisiken, welche nicht zum Handel an einem EU-regulierten Markt im Sinne der MiFID-Richtlinie zugelassen sind, ist unter Anwendung des alten „know your customer“-Prinzips nur nach direkter Prüfung zulässig.
- Bund, Länder und Gemeinden dürfen keine Anteile an Banken halten und auch nicht für solche haften.
- Eine europäische Einlagensicherung (= Österreich haftet auch für Bankrisiken in anderen Ländern) ist abzulehnen.
- Staatlichen Körperschaften, Kommunen und öffentlichen Institutionen soll es untersagt sein, mit Steuergeld, Beiträgen oder Subventionen Spekulationsgeschäfte zu tätigen.
- Banken sollen verpflichtet werden in klarer und verständlicher Form dem Durchschnittsbürger folgende Informationen anzubieten:
- die Höhe ihres Eigenkapitals im Verhältnis zum Gesamtkapital
- das Verhältnis vom „klassischen Bankgeschäft“ zum „Eigengeschäft“ in den ausgegliederten Investmentgesellschaften
- die Relation Personalkosten zu „Zinsensaldo+Provisionssaldo“
- Anteil der Bonifikationen und Sonderzahlungen an den Personalkosten.